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» Kreis Lippe
Anspruch auf Kindergeld über das 18. Lebensjahr hinaus
Bei Ausbildung oder Studium
Detmold. Auch über das 18. Lebensjahr hinaus kann unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Kindergeld bestehen. Wird nach dem Schulabschluss innerhalb von vier Monaten ein Studium aufgenommen, eine Berufs- oder weitere Schulausbildung, ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr bzw. ein sonstig anerkannter Freiwilligendienst oder eine vom Grundwehr- oder Zivildienst befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer oder als Dienstleistender im Ausland begonnen, verlängert sich der Anspruch auf Kindergeld bis maximal zum 25. Lebensjahr. Tritt das Kind innerhalb dieser Übergangszeit seinen Wehr- oder Zivildienst an, besteht Anspruch auf Kindergeld bis zum Beginn des jeweiligen Dienstes.
Zu beachten ist, dass in allen Fällen die Einkommensgrenze von 8.004 Euro für das Kind im Kalenderjahr nicht überschritten werden darf. Weitere Informationen, Merkblätter und Vordrucke zum Kindergeld stehen im Internet unter »www.familienkasse.de« zur Verfügung oder können telefonisch unter der Servicenummer 01801 - 54 63 37 angefordert werden.
vom 31.07.2010 | Ausgabe-Nr. 31B


