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Information der Stadt Detmold für Eigentümer und Mieter
Energieausweis wird zur Pflicht
Detmold. Nach langem Hin und Her ist es nun amtlich: Ab dem 1. Juli 2008 wird bundesweit der Energieausweis für bestehende Gebäude schrittweise eingeführt. Der deutsche Gesetzgeber folgt damit der EU-Gebäuderichtlinie von 2002, die alle EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, einen Energieausweis für Gebäude einzuführen. In Deutschland wird dies durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 geregelt, die am 1. Oktober in Kraft getreten ist. Was das im Einzelnen für Mieter, Erwerber und Hauseigentümer in Detmold bedeutet, darüber informiert der Fachbereich Stadtentwicklung.
»Der Energieausweis soll objektive und vergleichbare Informationen über den Energiebedarf eines Gebäudes geben. Vor allem Mieter und Käufer sollen sich so vor Vertragsabschluss einen Überblick über den energetischen Zustand des Gebäudes und damit über den künftigen Heizenergieverbrauch verschaffen können«, erläutert Bernd Zimmermann, Leiter des Fachbereichs Stadtentwicklung, die neuen gesetzlichen Anforderungen.
Benötigt wird der Energieausweis, wenn ein Gebäude verkauft, vermietet oder verpachtet werden soll. Dann haben interessierte Käufer, Mieter oder Pächter das Recht, vor Vertragsabschluss den Ausweis einzusehen. Bei bestehenden Vertragsverhältnissen muss allerdings kein Energieausweis vorgelegt werden. Sonderregelungen betreffen Gebäude, die nicht regelmäßig genutzt (zum Beispiel Ferienhäuser) oder nur für kurze Dauer errichtet werden (Zelte und Traglufthallen) oder auch ganz spezielle Bauten wie beispielsweise Ställe und Gewächshäuser. Keinen Energieausweis benötigen kleine Gebäude unter 50 Quadratmeter Nutzfläche und nach Landesrecht geschützte Baudenkmäler.
In bestimmten öffentlichen Gebäuden besteht die Pflicht, den Energieausweis an gut sichtbarer Stelle auszuhängen. Betroffen sind Bauten mit mehr als 1.000 Quadratemeter Nutzfläche, in denen Behörden und sonstige Einrichtungen für eine große Anzahl von Menschen öffentliche Dienstleistungen erbringen und die deshalb häufig von diesen Menschen aufgesucht werden.
»Bereits seit 2002 sind Energiebedarfsausweise Pflicht für Neubauten und wesentliche Umbauten. Für alle anderen gilt ein gestuftes Verfahren: für Wohngebäude, die bis 1965 errichtet wurden, sind Energieausweise ab dem 1. Juli 2008 vorgeschrieben. Zum Jahresanfang 2009 müssen für alle Wohngebäude Energieausweise vorgelegt werden können. Ab 1. Juli 2009 sind dann auch Energieausweise für alle Nichtwohngebäude Pflicht«, weist Walter Sauter vom Team Umweltschutz auf die zeitlich gestaffelten Anforderungen des neuen Gesetzes hin.
Welche Informationen muss nun ein Energieausweis enthalten? Die EnEV erlaubt zwei Varianten. Beim Bedarfsausweis wird der Energiebedarf aufgrund des Gebäudezustandes errechnet, während der Verbrauchsausweis den tatsächlich gemessenen Verbrauch im Gebäude angibt. Außerdem nennt der jeweilige Ausweis auch Vergleichswerte und gegebenenfalls auch Vorschläge für Verbesserungsmaßnahmen. Bis zum 1. Oktober 2008 können Eigentümer noch zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis wählen; danach wird für Neubauten und für einen Großteil des Gebäudebestandes der Bedarfsausweis Pflicht. Die bis dahin ausgestellten Ausweise bleiben in der Regel für zehn Jahre gültig.
Nach Auskunft des Fachbereiches Stadtentwicklung sollten Hauseigentümer darauf achten, dass Ausweise nur von den dazu Berechtigten ausgestellt werden dürfen. Das können beispielsweise entsprechend qualifizierte Architekten, Ingenieure oder Handwerksbetriebe sein. Wer berechtigt ist, regelt die EnEV. Näheres dazu lässt sich unter anderem auf der Internet-Seite der vom Bund und der Kreditanstalt für Wiederaufbau getragenen Deutschen Energie-Agentur (dena) nachlesen.
Die »dena« hat den Energieausweis im Wesentlichen konzeptionell entwickelt und in Feldversuchen getestet. Sie bietet eine umfangreiche Datenbank mit Experten, die den Ausweis ausstellen dürfen. Für Detmold sind derzeit 19 qualifizierte Büros und Betriebe in der Liste genannt.
Sie findet sich mit weiteren Informationen zum Energieausweis auch auf den Internetseiten der Stadt Detmold unter www.stadtdetmold.de/energieausweis.html.
vom 29.12.2007 | Ausgabe-Nr. 52B